geschrieben von NoHartz4 am Dienstag, 15. Mai 2012, 15:34
Hallo,
bin jetzt leider schon länger Hartz IV Empfänger und bin auf eine interessante Seit gestoßen, die Statistiken zu Hartz IV erarbeitet. Naja ich finde ihre Arbeit sehr toll, daher hier der gesamte Beitrag
techfacts. Viel Spaß beim Lesen!
Liebe Grüße
geschrieben von Administrator am Mittwoch, 22. Februar 2012, 07:28
In einem sozialgerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe nicht allein wegen eines geringen Streitgegenstandes abgelehnt werden. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Wege der Prozesskostenhilfe ist erforderlich, wenn zwischen den Parteien den Fähigkeiten und Kenntnissen der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht. Das ist bei einer Behörde mit rechtskundigen Prozessvertretern der Fall, wenn die Partei nicht ausnahmsweise selbst über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 24.03.2011 unter Aktenzeichen 1 BvR 2493/10
geschrieben von Administrator am Dienstag, 21. Februar 2012, 10:30
Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil vom 25.01.2012 unter Aktenzeichen B 14 AS 65/11 R den Sozialdatenschutz beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II gestärkt.
In dem zur Entscheidung gekommenen Fall hatte das Jobcenter die Übernahme einer Mietkaution nach einem Umzug abgelehnt und die Leistungsbezieher auf die Mietkaution des noch bewohnten Hauses verwiesen. Um den Termin für die Rückzahlung der beim alten Vermieter hinterlegten Kaution sowie der Höhe zu ermitteln, wandte sich das Jobcenter direkt an den bisherigen Vermieter.
Bald darauf habe das ganze Dorf gewusst, dass sie Hartz-IV-Empfänger sind, klagte die Familie. Sie seien "Hohn und Spott" ausgesetzt gewesen. Gegen diese Kontaktaufnahme, bei der die Sachbearbeiter gegenüber dem Vermieter preisgab, dass dessen Mieter Leistungen nach dem SGB II beziehen, gingen diese gerichtlich vor. Nach ihrer Ansicht durfte das Jobcenter dem Vermieter nicht ohne vorheriges Einverständnis mitteilen, dass dessen Mieter Arbeitslosengeld II beziehen. Dies verstoße gegen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung.
Dieser Ansicht schloss sich der 14. Senat des Bundessozialgerichts – anders als die Vorinstanzen – an. Die vorliegende Offenbarung von Sozialgeheimnissen durch den Sachbearbeiter des Jobcenters sei rechtswidrig. Vor allem sei dies nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die Behörde versucht habe, der ihr zugedachten Aufgabe nachzukommen.
Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das Jobcenter kann das Offenbaren der Sozialdaten hier auch nicht damit rechtfertigen,
dass dies erforderlich gewesen sei, um die eigenen Aufgaben zu erfüllen. Er musste in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen der Kläger beachten und hätte deshalb vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Kläger einholen müssen.
Der Anwalt der Familie kündigte an, er werde nun mit seinen Mandanten klären, ob sie Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen das Jobcenter einreichen wollen.